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Damit aus dem Dreh kein Drama wird

Unsere Filmversicherung schützt ihr Firmen- bzw. Privatvermögen bei Schäden aller Art.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie ein individuelles Deckungskonzept für z.B. Produktionsausfall durch Personenausfall bzw. Sachausfall, Schäden am verwendeten Filmmaterial, den Requisiten; der Technik; Inhalt des Produktionsbüro, Verluste an Zahlungsmittel, Haftpflichtschäden, Unfallversicherung

Sie selbst wissen am besten, was am Set alles passieren kann. Wir bieten Ihnen die bestmögliche individuelle Versicherungslösung.

Personenausfallversicherung

Versichert sind Schäden, die durch den dauernden oder zeitweiligen Ausfall von Darstellern und Regisseuren oder sonstigen versicherten Personen durch Krankheit, Unfall oder Tod entstehen, sofern dadurch Unterbrechungen in der Herstellung des Films entstehen oder die Fertigstellung der Produktion unmöglich gemacht wird, wodurch der versicherten Firma aus einem dieser Ereignisse ein materieller Schaden ergibt.

Mehrkosten durch Sachausfall

Versichert sind Kosten, die der Produktion aus zeitweiligem oder dauerndem Ausfall von

• Produktionsräumlichkeiten

• Aufnahmetechnik

• Requisiten

• sonstigen zur Produktion verwendeten Sachen

entstehen.

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Gegenstände zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Bild- und Tonträgerversicherung

Versichert sind die in der Produktion verwendeten Bild-, Ton-, und Datenträger. Die im Vertrag genannten Bild-, Ton-, und Datenträger sind während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transportes sowie als Vorführkopie und als fertige Bild-, Ton-, und Datenträger versichert. Egal ob 16mm, 35mm oder digitales Material.

Requisitenversicherung

Versichert sind die zur Herstellung der im Versicherungsschein bezeichneten Produktion verwendeten eigenen oder gemieteten Gegenstände, insbesondere:

• bewegliche Bauten und Materialien

• Kostüme und Privatgarderobe der beteiligten Personen

• Schmuck, Orden und andere Gegenstände aus edlem Metall

• Tiere (nicht aber Dressurtiere)

• Pflanzen.

Es besteht Versicherungsschutz für unvorhergesehene eingetretenen Beschädigungen, Zerstörung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen.

Produktionskassen­versicherung

Versichert sind Zahlungsmittel, wie Bargeld, Schecks, die während der Dreharbeiten – auch Transporte zu und an den Drehorten – mitgeführt werden, um produktionsbezogene Zahlungen am Drehort vorzunehmen.

Wir leisten Ersatz für das Abhandenkommen, die Zerstörung und die Beschädigung der versicherten Zahlungsmittel während des Transports, Dauer des Aufenthaltes bzw. Lagerung im verschlossenem Raum oder verschlossenen Behältnissen und wenn diese nicht am Körper selbst getragen werden.

Es besteht Versicherungsschutz gegen die Gefahren, denen die Produktionskasse während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist

Unfallversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung für den Todesfall und Invalidität bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkender Gesundheitsschädigung erleidet.

Versicherungsschutz wird während der Dreharbeiten mit Einschluss der direkten Wege zu den Drehorten und zurück geboten.
Versichert sind nach vorheriger schriftlicher Anmeldung sämtliche Stabsmitglieder, unabhängig davon, ob es sich um festangestellte oder freie Mitarbeiter handelt.

Produktionsbüroversicherung

Die versicherten Sachen sind kaufmännische und technische* Betriebseinrichtungen des Produktionsbüros für kurzfristige Anmietung einer Produktion. Zu den versicherten Gefahren zählen Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.

*soweit nicht über eine Filmapparateversicherung für Medien versichert.

Produktionshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich haftet die Produktionsfirma für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Fehler bei der Produktion auftreten. Die Produktionshaftpflichtversicherung reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Risiken gemäß Unternehmensbeschreibung einschließlich aller betrieblichen Nebenrisiken.

Filmapparateversicherung

Der Versicherungsschutz besteht für eigenes, geliehenes und gemietetes Equipment das während der Drehzeit und der Postproduktion eingesetzt wird, vorausgesetzt, dass der Versicherungszeitraum entsprechend beantragt wurde.

Hier gilt die Pauschaldeckung und keine Listennennung.

KFZ Szenenfahrzeuge

Versichert werden nach Anmeldung nicht zugelassene Fahrzeuge für Produktionen am Drehort, gegen Haftpflicht-, Vollkasko-, und Teilkaskoschäden.

Für fast jeden Dreh werden Kraftfahrzeuge benötigt, die als Szenefahrzeuge eingesetzt werden. Ebenfalls können diese Kraftfahrzeuge das Objekt des Drehs selbst sein. Über eine Requisitenversicherung kann kein Versicherungsschutz geboten werden, da es sich bei jeglicher Art von Kraftfahrzeugen um einen nicht abdingbaren Ausschluss handelt. Das Haftpflichtrisiko gilt ebenfalls in der Produktionshaftpflichtversicherung als ausgeschlossen.

U-Crane

Bei der U-Crane Versicherung wird nicht nur die Technik des U-Cranes sondern auch das Fahrzeug durch Beschädigungen aufgrund der Dreharbeiten versichert, denn hier trägt meistens die Produktionsfirma das Risiko.